Fachtagung ERH mit Updates zu EinsatzWVG und SEG
Zusammenfassung
Seit 2007 gibt es das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz, das Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilbeschäftigten der Bundeswehr ermöglicht, nach einer im Einsatz erlittenen körperlichen oder seelischen Verwundung im Dienst zu verbleiben. Mit der Novellierung des Soldatenentschädigungsgesetzes im vergangenen Jahr hat die Bundeswehr weitere Regelungen eingeführt, um die Versorgung und Unterstützung der Betroffenen zu verbessern. Der Vorstand ERH des DBwV hat zentrale Akteure aus den zuständigen Dienststellen eingeladen, um ein Update zur Fachtagung in Berlin zu geben und die Entwicklungen im EinsatzWVG sowie im Soldatenentschädigungsgesetz zu diskutieren.