Kabinett beschließt „Mietrecht II“ – Eckpunkte und Ausblick
Zusammenfassung
Der Bundeskabinett hat am 29. April den Gesetzentwurf „Mietrecht II“ beschlossen, der zentrale Kritikpunkte aus der Verbändeanhörung aufgreift. Besonders praxisrelevante Bereiche wie Indexmiete, Kurzzeitvermietung und möblierte Wohnräume erhalten differenziertere Regelungen. Der Entwurf zielt darauf ab, die Rechte von Mietern und Vermietern ausgewogener zu gestalten.