Open Access-Zweitveröffentlichungspflicht: Regelung in Baden-Württemberg ist verfassungswidrig
Zusammenfassung
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Regelung in Baden-Württemberg zur Open-Access-Zweitveröffentlichungspflicht verfassungswidrig ist. Er sieht darin ein wichtiges Zeichen für die Wissenschaftsfreiheit in Deutschland.