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Fristverlängerung für Honorar-Dozenten

Zusammenfassung

Der Bundesverband Metall fordert die Verlängerung der Frist für Honorar-Dozenten bis zum 31. Dezember 2027, um die Selbstständigkeit von Solo-Freelancern im Bildungssektor vor einer Umdeutung in abhängige Beschäftigung zu schützen. Die Fristverlängerung gilt für Bildungsträger, die mit Honorarkräften und Dozenten vertraglich arbeiten, und verhindert Nachforderungen von Sozialbeiträgen für Tätigkeiten vor dem 1. Januar 2027. Voraussetzung ist die übereinstimmende Annahme der Selbstständigkeit bei Vertragsschluss und eine ausdrückliche Zustimmung der Lehrkraft zur Anwendung des § 127 SGB IV.

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