Bundestag beschließt Vergabebeschleunigungsgesetz
Zusammenfassung
Der Bundestag beschließt das Vergabebeschleunigungsgesetz, das die öffentliche Beschaffung oberhalb der EU-Schwellenwerte vereinfacht und digitalisiert. Der Losgrundsatz bleibt bestehen, jedoch können bei Sondervermögen-Projekten mit Auftragswert über 14 Mio. Euro Gesamtvergaben erfolgen. Das Gesetz soll die Vergabe schneller, flexibler und weniger bürokratisch machen, während es Mittelstandsfreundlichkeit und Qualitätsschutz gewährleistet.