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Bundesministerium für Verkehr (BMV) verweist auf die Anwendung der Regelungen zur Stoffpreisgleitung im Vergabehandbuch

Zusammenfassung

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) weist auf die Anwendung der Stoffpreisgleitklausel im Handbuch für Vergabe und Ausführung von Bauleistungen (HVA B‑StB) hin, da die Energie- und Kraftstoffpreise stark gestiegen sind. Es wird betont, dass keine außerordentlichen Maßnahmen nötig sind und die Klausel weiterhin wie gewohnt vereinbart werden kann. Eine erleichterte Anwendung oder verbindliche Nutzung in öffentlichen Ausschreibungen ist jedoch nicht vorgesehen, und die Entscheidung über deren Einbeziehung bleibt im Ermessen der jeweiligen Behörde.

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