Qualitätssicherung im Holzbau
Zusammenfassung
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und Holzbau Deutschland aktualisieren die Verbändevereinbarung zum Konstruktionsvollholz KVH®; neue Regelungen gelten ab 1. Mai 2026 und beinhalten technische Trocknung ≤18 % Feuchte, strengere Maßhaltigkeit, Dimensionsstabilität und Oberflächenanforderungen. Nur Mitglieder der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz dürfen das Produkt KVH® nennen, und die Vereinbarung verweigert die Bezeichnungen KVH‑Si bzw. KVH‑NSi.