Gehaltsgebundene Kosten: Zuschlagsätze ab 01.04.2026
Zusammenfassung
Der Bauverbände NRW e.V. kündigt ab dem 1. April 2026 neue Zuschlagsätze für gehaltsgebundene Kosten an. Die Sätze gelten bei der Abrechnung von Bauleitern, Polieren und Angestellten nach Stunden-, Tag- oder Monatsaufwand.