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Anlage: a4-c1 – Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026

Zusammenfassung

Die Bekanntmachung legt die Pfändungsfreigrenzen für das Jahr 2026 fest. Sie definiert, welche Beträge bei Pfändungen geschützt bleiben und gibt damit Arbeitnehmern sowie Gläubigern klare Richtlinien. Die Regelung gilt ab dem 1. Januar 2026 und ist für alle in Niedersachsen tätigen Personen verbindlich.

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