C 1 – Pfändungsrecht: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026
Zusammenfassung
Im Bundesgesetzblatt wurden die Pfändungsfreigrenzen gemäß § 850c ZPO für das Jahr 2026 bekanntgegeben. Diese Regelung bestimmt, welche Beträge bei Pfändungen von Gläubigern nicht überschritten werden dürfen.