Biberverordnung – Was steht drin?
Zusammenfassung
Der Biber ist in Deutschland streng geschützt und darf nicht getötet, gestört oder vertrieben werden. Die Biberverordnung erlaubt jedoch in Ausnahmefällen unter klaren Bedingungen Eingriffe wie das Entfernen von Dämmen oder die Vergrämung, wenn keine zumutbaren Alternativen existieren und der Bestand nicht gefährdet wird. Maßnahmen dürfen nur von speziell bestellten Fachpersonen durchgeführt werden, sind zeitlich begrenzt und müssen nach festen Regeln sowie einer Berichtspflicht erfolgen.