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Geändertes Bundesjagdgesetz tritt in Kraft

Zusammenfassung

Mit Wirkung vom 2. April 2026 tritt die Änderung des Bundesjagdgesetzes in Kraft, die den Wolf als Wildart aufnimmt – eine erste Erweiterung des Katalogs seit 50 Jahren. Der Deutsche Jagdverband sieht die Novelle als Erfolg, da sie auf wissenschaftlichen Vorschlägen der Jägerschaft basiert und ein praxisorientiertes Gesetz schafft.

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