Lohn- und Gehalt ab 01. April 2026
Zusammenfassung
Ab dem 1. April 2026 werden die tariflichen Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe bundesweit auf demselben Niveau angeglichen, was einen langen Prozess abschließt. Dennoch bleiben Unterschiede in Tarifregelungen wie 13. Monatseinkommen, Tarifrente Bau und vermögenswirksamen Leistungen bestehen, die in der nächsten Lohnrunde 2027 weiter angepasst werden sollen. Die Angleichung schafft zwar einheitlichere Wettbewerbsbedingungen, aber regionale Lohnunterschiede und die Marktlöhne übersteigen weiterhin die tariflichen Entwicklungen, sodass die Angleichung nur ein Qualitätsmerkmal für Unternehmen darstellt.