Schwellenwert für Sicherheitsbeauftragte erhöht
Zusammenfassung
Der Schwellenwert für die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten wurde von 20 auf 50 Beschäftigte angehoben. Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern müssen nun nur bei besonderer Gefährdung einen Sicherheitsbeauftragten bestellen, während die Anordnung durch die Berufsgenossenschaft bei Betrieben bis zu 20 Beschäftigten weiterhin gilt. Die Änderung wurde durch Lobbyarbeit des Bundesverbands Metall erreicht und soll die Zahl der Sicherheitsbeauftragten in kleinen Unternehmen reduzieren.