Parkraumbedarf des Handwerks wird endlich mitgedacht
Zusammenfassung
Der neue Entwurf des Straßenverkehrsgesetzes erweitert die Parkberechtigungen für Handwerksbetriebe in Bewohnerparkzonen und berücksichtigt auch nicht ortsansässige Handwerker sowie ambulante Pflegedienste. Dadurch soll die betriebliche Mobilität verbessert und die Parkplatzsituation in Städten, die durch steigenden PKW-Verkehr, Radverkehr und ÖPNV belastet sind, entlastet werden. Der Zentralverband fordert zudem die Einführung eines speziellen Verkehrszeichens für Handwerks- und Versorgungsverkehre, um moderne Verkehrskonzepte zu fördern.