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Tachographen-Pflicht update

Zusammenfassung

Ab dem 1. Juli 2026 gilt die Tachographen‑Pflicht für grenzüberschreitende Fahrten mit Fahrzeugen oder Zugfahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse 2,5 – 3,5 Tonnen überschreitet. Handwerksbetriebe erhalten jedoch weitreichende Ausnahmen: Für Material- und Maschinenbeförderungen, bei denen das Fahren nicht die Haupttätigkeit ist, entfällt die Pflicht. Auch für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gelten Ausnahmen bei Auslieferungsfahrten im Umkreis von 100 km, solange die zulässige Gesamtmasse 7,5 Tonnen nicht überschreitet.

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