Sonderregelung beim Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft rechtlich zulässig
Zusammenfassung
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat ein Rechtsgutachten vorgelegt, das die Sonderregelung des Mindestlohns für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft als rechtlich zulässig bestätigt. Das Gutachten belegt, dass die Regelung im Einklang mit den geltenden Gesetzen steht und somit die Lohnbedingungen für Saisonarbeiter rechtlich abgesichert sind. Der Verband betont damit, dass Landwirte die Möglichkeit haben, saisonale Arbeitskräfte zu beschäftigen, ohne gegen Mindestlohnvorschriften zu verstoßen.