Mietrecht II: Nachgebessert, aber weiterhin mit erheblichen Risiken
Zusammenfassung
Die Mietrechtsreform soll bis Ende 2026 abgeschlossen werden und enthält im Regierungsentwurf mehrere Nachbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf. Insbesondere bei der Indexmiete, beim möblierten Wohnraum und bei der Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch wurden Hinweise aus der Praxis teilweise aufgegriffen. Trotz dieser positiven Anpassungen bestehen weiterhin erhebliche Risiken.