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Schäden bei Demonstrationen: Welche Versicherung zahlt?

Zusammenfassung

Beim GDV wird erläutert, dass bei Schäden durch Demonstrationen die Zahlungspflicht vom konkreten Entstehungsmechanismus und den abgedeckten Risiken des jeweiligen Versicherungsvertrags abhängt. Es gibt keine pauschale Regel, sondern die Prüfung der individuellen Vertragsbedingungen ist entscheidend.

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