VerkR 43/26: Elektroauto online gekauft: Falsch beschrifteter Bestellbutton rechtfertigt keine Rückzahlung
Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Käufer eines online bestellten Elektroautos nicht allein wegen eines falsch beschrifteten Bestellbuttons die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen kann. Da der Bestellprozess transparent war und der Käufer die Zahlungspflicht bewusst eingegangen ist, gilt sein ein Jahr später ausgesprochener Widerruf als treuwidrig und verspätet. Die Klage auf Rückzahlung von über 60.000 Euro wurde daher abgewiesen.