Gegen digitale Gewalt wehren: nur mit Anwältin oder Anwalt!
Zusammenfassung
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert den Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt, da dieser die anwaltliche Vertretungspflicht in zivilrechtlichen Verfahren aufweichen und NGOs als Verfahrensbevollmächtigte zulassen soll. DAV-Vorstandsmitglied Niko Härting argumentiert, dass NGOs die strengen berufsrechtlichen Pflichten und Haftungsversicherungen von Anwälten nicht erfüllen und somit eine ungleiche Prozessvertretung schaffen würden. Der DAV betont, dass der Anwaltszwang die Rechte der Betroffenen schützt und bestehende Instrumente wie die Prozesskostenhilfe bereits den Zugang zum Recht für einkommensschwache Personen sicherstellen.