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Amtsangemessene Alimentation: Neuer Widerspruch 2026?!

Zusammenfassung

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts empfiehlt der Bayerische Beamtenbund (BBB) Beschäftigten, vorsorglich einen neuen Widerspruch gegen die eigene Besoldung für das Jahr 2026 einzureichen. Dies ist insbesondere für jene nötig, die noch keinen Widerspruch eingelegt haben oder bereits einen Bescheid erhalten haben, während laufende Klagen die Folgejahre meist bereits abdecken. Der Widerspruch muss spätestens am 31. Dezember 2026 beim Dienstherrn eingehen, um die Ansprüche sicherzustellen.

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