O-Ton: Fristlose Kündigung wegen Wechsel zur Konkurrenz?
Zusammenfassung
Ein Wechsel zu einem Konkurrenzunternehmen ist grundsätzlich erlaubt, solange der bisherige Arbeitgeber nicht aktiv geschädigt wird. Das Landesarbeitsgericht Rostock erklärte die fristlose Kündigung einer Pflegehelferin, die sich bei der Konkurrenz bewarb, für unwirksam. Rechtsanwalt Swen Walentowski betont, dass Beschäftigte während eines laufenden Arbeitsverhältnisses Bewerbungen führen und ihr Wissen mitnehmen dürfen.