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O-Ton: Anwaltsgespräch im Gefängnis: Telefonat darf nicht an fehlender Dringlichkeit scheitern

Zusammenfassung

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden, dass Justizvollzugsanstalten Strafgefangenen ein Telefonat mit ihrem Verteidiger nicht allein wegen fehlender Dringlichkeit oder eines ausgeschöpften Telefonkontingents verweigern dürfen. Rechtsanwalt Swen Walentowski betont, dass nur der Mandant und sein Anwalt die Dringlichkeit einer rechtlichen Angelegenheit angemessen bewerten können.

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