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Kollegengespräch: Anwaltsgespräch im Gefängnis: Telefonat darf nicht an fehlender Dringlichkeit scheitern

Zusammenfassung

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden, dass Justizvollzugsanstalten Strafgefangenen ein Telefonat mit ihrem Verteidiger nicht allein wegen fehlender Dringlichkeit oder eines ausgeschöpften Telefonkontingents verweigern dürfen. Im konkreten Fall hatte die Gefängnisleitung die Konsultation des Rechtsbeistands mit dem Argument abgelehnt, es bestehe keine Dringlichkeit. Der Anwalt Swen Walentowski kommentiert die Entscheidung und beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen für Anwaltsgespräche im Gefängnis.

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