Elternzeit bleibt bindend – auch nach Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine bereits beantragte Elternzeit nicht ohne Weiteres rückgängig gemacht werden kann, selbst wenn der Arbeitnehmer aus der gemeinsamen Wohnung mit dem Kind auszieht. Die Elternzeit bleibt somit bindend, unabhängig vom gemeinsamen Haushalt.