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Mindestausbildungsvergütung. Fortschreibung der Höhe der gesetzlichen Mindestvergütung für Berufsausbildungen ab 2027

Zusammenfassung

Das BMBF hat die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung für Berufsausbildungen, die ab dem 1. Januar 2027 beginnen, um rund 5,5 % auf 764 Euro im ersten Ausbildungsjahr angehoben. Im Baugewerbe liegt die tarifliche Ausbildungsvergütung, die seit April 2026 bei 1.122 Euro im ersten Jahr beginnt, jedoch deutlich über diesen gesetzlichen Mindestwerten. Bei fehlender Tarifbindung darf die Vergütung die tarifliche Höhe zudem nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten.

Top-Themen von Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. (bgvht)