Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid einfach erklärt
Zusammenfassung
Der Beitrag erklärt das gerichtliche Mahnverfahren, bei dem Gläubiger zunächst einen Mahnbescheid und bei Nichtzahlung anschließend einen Vollstreckungsbescheid beantragen können. Der Vollstreckungsbescheid dient als Titel für die Zwangsvollstreckung, etwa durch Pfändung, und muss innerhalb von sechs Monaten nach Zustellung des Mahnbescheids beantragt werden. Für Berlin ist das Amtsgericht Wedding das zentrale Mahngericht, wobei das Verfahren besonders bei unumstrittenen Geldforderungen sinnvoll ist.