BVKJ begrüßt Zuckergetränkesteuer: Wichtiger Schritt für den Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen
Zusammenfassung
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) begrüßt den Beschluss der Bundesregierung, ab dem 1. Juli 2027 eine zweistufige Steuer auf zuckerhaltige Getränke einzuführen. Die Maßnahme wird als wichtiger Schritt der Verhältnisprävention gewertet, um Kinder und Jugendliche wirksamer vor den gesundheitlichen Risiken von Übergewicht und Adipositas zu schützen. Der Verband betont, dass Aufklärung allein nicht ausreicht und die Steuer Anreize für Hersteller schaffen soll, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu senken.