Arbeitsmarkt
Zusammenfassung
Gewerbetreibende sind nach § 3 JuSchG verpflichtet, die geltenden Regelungen zu Jugendarbeit (§§ 4 bis 13 JuSchG) auszuhängen. Bieten Gastwirte zudem öffentliche Filmveranstaltungen an, gelten zusätzliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten. Die IHK Rheinhessen stellt eine Zusammenfassung aller wichtigen Informationen zum Jugendschutzgesetz bereit.