VerkR 35/26: 32.000 Euro Schmerzensgeld nach schwerem Fahrradunfall
Zusammenfassung
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat in einem unverschuldeten Fahrradunfall ein Schmerzensgeld von insgesamt 32.000 Euro für angemessen befunden, da neben den schweren Verletzungen auch erhebliche Spätfolgen und der Verlust eines Ausbildungsjahres zu berücksichtigen waren. Zudem muss die Versicherung des Verursachers die unfallbedingten Risikozuschläge für eine später abgeschlossene Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung erstatten, da der Vertragsabschluss vor dem Unfall bereits konkret geplant war.