AGV-Rechtsnewsletter 10|26: KI-Nutzung als Kündigungsgrund
Zusammenfassung
Die Nutzung von KI-Systemen durch Arbeitnehmer kann unter bestimmten Umständen einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund darstellen. Maßgeblich sind dabei das Direktionsrecht des Arbeitgebers und die Pflicht zur höchstpersönlichen Arbeitsleistung. Arbeitgeber können die Nutzung von KI im Rahmen ihres Direktionsrechts ausdrücklich erlauben oder untersagen.