Wohnungseigentumsrecht: Eigentümerwechsel und Zahlungsansprüche
Zusammenfassung
Die Wohnungseigentümergemeinschaft und der Verwalter sind bei der Abrechnung grundsätzlich nicht an im Kaufvertrag vereinbarte Stichtagsregelungen zwischen Käufer und Verkäufer gebunden, da die Jahresabrechnung objektbezogen erfolgt. Maßgeblich für die Zuordnung von Guthaben, Nachzahlungen und der Abrechnungsspitze ist stets die Eigentumseintragung im Grundbuch zum jeweiligen Stichtag. Abweichende interne Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien wirken nur untereinander und müssen von der Gemeinschaft nicht umgesetzt werden.