Renovierungspflicht beim Auszug
Zusammenfassung
Laut IVD-Experten ist eine formularvertragliche Renovierungspflicht des Mieters unwirksam, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde und kein angemessener Ausgleich gewährt wurde. Der Mieter muss im Streitfall jedoch nachweisen können, dass die Wohnung bei Einzug renovierungsbedürftig war. Zudem besteht keine pauschale Pflicht, Wände beim Auszug weiß zu streichen, während der Anstrich von Innentüren grundsätzlich zu den Schönheitsreparaturen gehören kann.