Vergünstigte Netzentgelte bei atypischer Netznutzung bis 2026 beantragen
Zusammenfassung
Unternehmen mit atypischer Netznutzung können gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ein um bis zu 80 % reduziertes Netzentgelt erhalten, wenn ihre Jahreshöchstlast außerhalb der veröffentlichten Hochlastzeitfenster liegt. Der vollständige Antrag muss bis spätestens 30. September 2026 eingereicht werden.