Herbstzeit ist Schnittzeit – mit Rücksicht auf Nachbarn und Natur
Zusammenfassung
Ab dem 1. Oktober dürfen Hecken und Gehölze wieder stärker zurückgeschnitten werden, da die gesetzliche Schonzeit endet. Bei Bäumen und überhängenden Ästen müssen jedoch lokale Schutzvorschriften, Artenschutz und das Nachbarrecht beachtet werden, wobei im Streitfall zunächst eine schriftliche Fristsetzung gegenüber dem Nachbarn empfohlen wird. Der IVD rät, potenzielle Konflikte durch frühzeitige Kommunikation und Dokumentation zu vermeiden.