Made in Germany » Wann ist die Bezeichnung zulässig?
Zusammenfassung
Das OLG Hamm hat geurteilt, unter welchen Voraussetzungen Händler und Hersteller die Bezeichnung 'Made in Germany' für ihre Produkte verwenden dürfen. Die Entscheidung klärt, dass der Slogan nur zulässig ist, wenn die wesentlichen Herstellungs- und Veredelungsschritte in Deutschland erfolgen und die höchsten Qualitätsansprüche erfüllt sind.