Gesamtzuständigkeit vertagt – Inklusion bleibt Auftrag
Zusammenfassung
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge bewertet den Entwurf des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes differenziert und bedauert, dass die Bundesregierung von der Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe zugunsten einer bloßen Experimentierklausel abgerückt ist. Der Verband fordert eine klare gesetzliche Perspektive nach der Erprobungsphase sowie eine realistische Finanzierung und nachhaltige Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Zudem mahnt er an, die inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe konsequent weiterzuverfolgen und die Reformen mit dem SGB IX in Einklang zu bringen.