Erkrankung als Härte nach Kündigung
Zusammenfassung
Der BGH hat in einem Beschluss bestätigt, dass eine Erkrankung eines Mieters als Härtegrund gegen eine Kündigung wegen Eigenbedarfs gelten kann. Der Mieter hatte sich im konkreten Fall auf die gesetzlichen Härtegründe nach § 574 BGB berufen und ärztliche Atteste vorgelegt. Die Entscheidung stärkt den Schutz von Mietern, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen von einer Räumung betroffen wären.