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Neue Abmahnfallen: Strenge Regeln gegen Greenwashing für Makler und Verwalter ab 2026

Zusammenfassung

Ab dem 27. September 2026 gelten durch die Umsetzung der EU-EmpCo-Richtlinie strenge Regeln gegen Greenwashing im Immobilienbereich, die pauschale Begriffe wie "nachhaltig" oder "klimaneutral" ohne konkrete, hervorgehobene Begründung verbieten. Makler und Verwalter müssen künftig auf allgemeine Umweltaussagen verzichten und stattdessen spezifische, überprüfbare Eigenschaften wie Wärmepumpen oder Energieeffizienzklassen nennen. Zudem ist es unzulässig, Umweltvorteile einzelner Aspekte auf das gesamte Produkt oder die gesamte Geschäftstätigkeit zu übertragen.

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