BGH-Urteil: Kein Provisionsanspruch für Wohnungsvermittler bei gleichzeitiger Verwaltung
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 21. Mai 2026 die rechtlichen Anforderungen an die Trennung von Wohnungsverwaltung und -vermittlung verschärft. Ein Wohnungsvermittler hat keinen Anspruch auf Provision, wenn er gleichzeitig Verwalter der vermittelten Wohnung ist. Dieses Provisionsverbot gilt uneingeschränkt.