DEHOGA fordert praxistaugliche Ausnahmen bei Registrierkassenpflicht
Zusammenfassung
Der DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die geplante Registrierkassenpflicht zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, fordert jedoch praxistaugliche Ausnahmeregelungen für Veranstaltungen außerhalb der Betriebsstätte wie Messen und Märkte. Zudem plädiert der Verband für eine summarische Erfassung bei Großveranstaltungen, eine frühere Einführung der digitalen Belegbereitstellung sowie ausreichend Vorlaufzeiten für Betriebe, die die Umsatzgrenze überschreiten.