Kündigung des Versorgungswerks Berlin wegen formeller Fehler unwirksam
Zusammenfassung
Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose und ordentliche Kündigung einer Abteilungsleiterin durch das Versorgungswerk der Berliner Zahnärztekammer (VZB) für unwirksam erklärt. Die Kündigungen waren aufgrund formeller Fehler nicht haltbar, obwohl der Verdacht auf Verstöße gegen die Loyalitätspflichten bestand.