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E-Rechnungspflicht ab 2027: Wer muss umstellen?

Zusammenfassung

Ab dem 1. Januar 2027 sind Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 Euro verpflichtet, im B2B-Bereich E-Rechnungen auszustellen. Für kleinere Betriebe gilt die Pflicht zur Übergangsfrist bis Ende 2027, bevor sie ab 2028 für alle Unternehmen im inländischen B2B-Bereich gilt. Betriebe sollten prüfen, ob ihre Software die Anforderungen für XRechnung oder ZUGFeRD erfüllt.

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