Ausländische Ärzte können vor Approbation in Praxen arbeiten
Zusammenfassung
In Rheinland-Pfalz dürfen Ärzte aus Drittstaaten mit Berufserlaubnis bis zu zwei Jahre vor Erhalt der Approbation in Praxen und MVZ als Assistenz tätig werden. Diese Regelung zielt darauf ab, ausländische Mediziner stärker für den ambulanten Sektor zu gewinnen.