Anpassung der beihilfefähigen Höchstbeträge und Pauschale zum 1. September 2026
Zusammenfassung
Die beihilfefähigen Höchstbeträge und die versorgungsbezogene Pauschale werden zum 1. September 2026 erhöht. Während in einigen Bundesländern die Änderungen automatisch gelten, müssen andere Länder die Anpassungen erst noch umsetzen. Die neuen Werte können bereits vor der offiziellen Veröffentlichung gemäß Vorgriffsregelung berücksichtigt werden.