Umsatzsteuerliche Behandlung der Dienstwagenüberlassung an Arbeitnehmer
Zusammenfassung
Das Bundesministerium der Finanzen hat die Grundsätze zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Dienstfahrzeugen neu gefasst. Die Änderungen gelten ab dem 3. März 2026 und reagieren auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30. Juni 2022. Arbeitgeber müssen künftig die neue Regelung bei der privaten Nutzung von Dienstwagen berücksichtigen.