GModG: Neue Regeln für Heizungstausch und Brennstoffquoten ab 2026
Zusammenfassung
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) tritt am 29. Juli 2026 in Kraft und ersetzt die bisherige 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht durch ein neues Options- und Quotenmodell. Für SHK-Betriebe ist relevant, dass Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen weiterhin eingebaut werden dürfen, ab 2029 jedoch schrittweise eine steigende Quote klimaneutraler Brennstoffe erfüllt sein muss.