GModG: Neue Regeln für Heizungstausch ab 29. Juli 2026
Zusammenfassung
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) tritt am 29. Juli 2026 in Kraft und ersetzt die bisherige 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht durch ein neues Options- und Quotenmodell. Für SHK-Betriebe sind damit die Regelungen der §§ 42 bis 46 GModG zukünftig zentral für den Heizungstausch im Bestand relevant.