Garagen dürfen nicht als Abstellraum genutzt werden
Zusammenfassung
Der IVD weist darauf hin, dass Garagen primär dem Abstellen von Fahrzeugen dienen und nicht als Abstellraum für andere Gegenstände genutzt werden dürfen. Zwar sind je nach Landesbauordnung und Platzverhältnissen Ausnahmen wie Fahrräder erlaubt, doch eine Zweckentfremdung kann bei Beschwerden zu Bußgeldern oder sogar zur Kündigung führen. Daher sollten Mieter und Eigentümer die jeweiligen Hausordnungen und Mietverträge genau beachten.